Schulrecht | Hochschulrecht | Beamtenrecht | Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb ist seit über 15 Jahren im Schul- und Hochschulrecht tätig und war langjährig Lehrbeauftragter an der Fachhochschule des Bundes, sodass er neben seiner juristischen Expertise auch Kenner des Hochschulbetriebes „von innen“ ist. Unsere Tätigkeit umfasst aufgrund der Zunahme privater schulischer Bildungsträger und privater Hochschulen neben dem reinen Verwaltungsrecht auch hier mit steigender Tendenz das Privatrecht.
Neben den „klassischen“ Gebieten wie Zulassungsrecht und Prüfungsrecht sind privatrechtliche Verträge zu prüfen, auszulegen und ggf. anzugreifen. Die ausgewiesene zivilrechtliche Kompetenz der Kanzlei ADVOKOLB kommt Ihnen hier also auch in allen Fragen rund um das Schul- und das Hochschulrecht zugute.
Zu unserem Mandantenkreis im Schulrecht gehören Eltern minderjähriger Schüler, volljährige Schüler, Pädagogen und Lehrer sowie Bildungseinrichtungen. Häufige schulrechtliche Problemstellungen sind:
- Zulassungsfragen
- Versetzung
- Zeugnisberichtigung
- Prüfungsanfechtung
- Disziplinarmaßnahmen
- Laufbahn und Beförderung
- Private Schulverträge
Beim Hochschulrecht sind unsere Mandanten Studierende, Dozenten und Professoren. Häufige hochschulrechtliche Problemstellungen sind:
- Hochschulzulassungsrecht („Studienplatzklagen“)
- Prüfungsanfechtung
- Laufbahn und Beförderung
- Statusfeststellung
- Verleihung akademischer Grade
- Private Hochschulverträge
Die Anwälte von ADVOKOLB vertreten Sie im Widerspruchsverfahren und vor allen deutschen Verwaltungsgerichten, den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht.