Recht der Privatschulen und privaten Hochschulen

Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb ist seit über 20 Jahren im Schul- und Hochschulrecht tätig und war langjährig Lehrbeauftragter an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, sodass er neben seiner juristischen Expertise auch Kenner des Hochschulbetriebes „von innen“ ist. Damit bietet Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb die seltene Kombination von zivilrechtlicher Expertise verbunden mit Kenntnissen des Schul- und das Hochschulrechts.

Für Fälle des Prüfungsrechts steht Ihnen Herr RA E. A. Kolb nicht zur Verfügung. Die Tätigkeit in diesem Bereich liegt allein auf den Rechtsverhältnissen mit privaten schulischen Bildungsträgern und privaten Hochschulen und der rechtlich in vielfacher Hinsicht komplexen Verquickung von Zivilrecht und öffentlichem Recht. Hierzu gehört die Prüfung privatrechtlicher Verträge und die Abwehr ungerechtfertigter Gebührenforderungen, insbesondere dann, wenn keine hinreichende Gegenleistung (hoch-)schulseitig geboten wird. In diesem Nischenbereich kommt es auf Verhandlungsgeschick ebenso an wie auf fundierte Rechtskenntnisse.

Entsprechend besteht der Mandantenkreis aus Eltern minderjähriger Schüler, volljährigen Schülern, Pädagogen und Hochschullehrern bis hin zu Bildungseinrichtungen.

Sollte das Verwaltungsrecht eine Rolle spielen, dann werden Sie natürlich im Widerspruchsverfahren wie auch im Klageverfahren vor allen deutschen Verwaltungsgerichten, den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht begleitet. So bleibt alles in einer Hand.

 

  

 

 

 

Streitwertkatalog
für die
Verwaltungsgerichtsbarkeit