FAMILIENRECHT | SCHEIDUNGSRECHT | LEBENSPARTNERSCHAFTEN 2023-12-11T17:42:24+01:00

Familienrecht | Scheidungsrecht | Lebenspartnerschaften

Formular in Familiensachen und zur „Online-Scheidung“

Familienrecht ist für Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft ständiger Tätigkeitsschwerpunkt. Scheidungsanwalt Ernst Andreas Kolb ist befugt, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen. Er beschäftigte sich bereits im Studium in Lausanne/Schweiz sowie als Referendar im OLG-Bezirk Bamberg intensiv mit dem Familienrecht und ist langjähriges Mitglied der Arbeitsgemeinschaft FamilienrechtLogo Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAVBei ADVOKOLB finden Sie qualifizierte, auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung und Rechtsvertretung im

  • Scheidungsrecht
    (Eingetragene Lebenspartnerschaftenkönnen aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.07.2017 (BGBl. 2017 I S. 2787) seit dem 01.10.2017 die Umwandlung in eine Ehe beantragen (§ 20a LPartG); seit dem 01.10.2017 ist die Begründung neuer Lebenspartnerschaften unzulässig geworden, Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 20.07. 2017.)
  • Versorgungsausgleich
    In Zeiten der Altersarmut gewinnt der Versorgungsausgleich, also die Teilung der während einer Ehe erworbenen Altersvorsorgeanwartschaften, zunehmend an Bedeutung. Der Gesetzgeber ist bemüht eine weitestmögliche Gerechtigkeit der Verhältnisse beim Ausgleichspflichtigen wie auch beim Ausgleichsberechtigten herzustellen, nachdem das Modell der klassischen „Einverdienerehe“ in der Realität zunehmend an Bedeutung verliert. In vielen Fällen bietet es sich an notarielle Vereinbarungen zum teilweisen Ausschluss privater Renten zu treffen, um unnötige Teilungskosten zu vermeiden und so das meist ohnehin nicht hohe Altersvermögen weitestmöglich zu erhalten.
  • Unterhaltsrecht
    – Trennungsunterhalt (Unterhalt während des Getrenntlebens von Ehegatten)
    – Ehegattenunterhalt (nachehelich) einschließlich Altersvorsorgeunterhalt und Krankenvorsorgeunterhalt
    – Unterhalt nichtehelicher Mütter (§ 1615 l BGB)
    – Kindesunterhalt (Minderjährigenunterhalt und Volljährigenunterhalt) | Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2024)
    – Elternunterhalt (früher war es der Regelfall, dass Kinder von ihren Eltern Unterhalt für ihre Ausbildung bekamen, heute werden zunehmend Kinder – meist auf Veranlassung einer Sozialbehörde aus übergegangenem Recht – verpflichtet, für ihre Eltern bis zu deren Tod Unterhalt zu zahlen, bspw. bei Heimunterbringung)
  • Kindschaftssachen
    – Sorgerecht (Begründung/Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge | Sorgeübertragung auf Dritte, z.B. Verwandte)
    – Teilbereiche der elterlichen Sorge (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Schulangelegenheiten etc.)
    – Einbenennung (Annahme des Ehenamens ohne Begründung eines Verwandtschaftsverhältnisses durch Adoption)
    Kindesumgang (Eltern, Großeltern, biologische Eltern, Bezugspersonen) | Vorlage: Umgangskalender (Quelle: DAV)
  • Adoptionsverfahren (Minderjährige, Volljährige und Auslandsadoptionen)
  • Familienstreitsachen einschließlich Erbrecht und Steuerrecht

und natürlich das alles

  • auch mit internationalem Bezug.

Ihr Fachanwalt Ernst Andreas Kolb ist Spezialist für Vermögensauseinandersetzung und Spezialist für Unterhaltsrecht sowie firm im österreichischen Familienrecht und im schweizerischen Familienrecht. Er und die Experten von ADVOKOLB kennen die wesentlichen Entscheidungen, verfügen über die notwendige Erfahrung und das taktische Know-How, damit auch Ihr individueller Fall zum bestmöglichen Ergebnis gelangt. Vertrauen Sie uns und fordern Sie uns mit Ihrem speziell gelagerten Fall heraus!

Gestatten Sie uns noch einen WICHTIGEN HINWEIS, da es in der breiten Bevölkerung diesbezüglich ein großes Missverständnis zu geben scheint: Ein Anwalt für beide Eheleute ist Parteiverrat (ein Beitrag von Ehescheidung24.de), siehe § 356 StGB und § 43a Abs. 4 BRAO sowie § 45 BRAO.
Zulässig ist es jedoch, wenn IHR ANWALT den Ehescheidungsantrag stellt und er SIE ALLEIN VERTRITT und der ANDERE EHEGATTE DER SCHEIDUNG ZUSTIMMT, ohne eigene Anträge zu stellen. Aber bitte beachten Sie aber: Es kann Sie sehr teuer zu stehen kommen, wenn Sie auf einen eigenen Rechtsbeistand in einer Familiensache verzichten. Hier geht es nicht um einen Autokauf, sondern Ihren gescheiterten Lebensplan!

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