Erbrecht | Vorsorge | Seniorenrecht
Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb berät Sie und vertritt Ihre Interessen im gesamten Erbrecht, insbesondere bei:
- Nachlassplanung (gegenüber Ehegatten, Kindern, Stiefkindern, Enkelkindern, Patchworkfamilien)
- Testamentsgestaltung
- Erbscheinsanträgen
- Durchsetzung von Erbansprüchen
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- Sicherung des digitalen Nachlasses
- Erbschaftsteuer
Als langjähriger Fachautor für Erbrecht (u.a. der von ihm laufend überarbeiteten Handbücher Die Testamentsvollstreckung, Erbprozessrecht, Testament und Erbvertrag sowie zahlreicher Prozessmuster und Arbeitshilfen beispielsweise für den Erbfall) für den Verlag Haufe Lexware ist RA Ernst Andreas Kolb Ihr kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen des Erbrecht und zum Erbschaftsteuerrecht. Er ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV).
Hier finden Sie eine Übersicht zum Erbrecht in der EU.
Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei ADVOKOLB ist der Bereich „individuelle Vorsorge“ mit Fertigung und Hinterlegung von
- Vorsorgevollmachten
- Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügungen
- Sorgerechtsverfügungen
nach vorheriger umfassender und auf Ihre individuellen Verhältnisse zugeschnittener Beratung. Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb ist spezialisiert auf Vorsorge und Nachlassplanung sowie das Seniorenrecht. Vorsorge für das Alter oder den Betreuungsfall geht uns alle an, unabhängig vom Lebensalter oder dem aktuellem Gesundheitszustand.
Die Verhältnisse können sich leider schnell und überraschend durch ein nicht vorhersehbares Ereignis (Unfall, Krankheit, Tod) ändern!
Der Mensch neigt dazu, Unangenehmes vor sich her zu schieben. Wer beizeiten plant, was mit seinem hart erarbeiteten Vermögen geschehen soll, der kann sich entspannt den schönen Seiten des Alters widmen. Streit unter Kindern – insbesondere in Patchworkfamilien – ist vermeidbar durch vorausschauende Planung. Ihre Nachkommen werden es Ihnen danken, wenn Sie Neid, Missgunst und Hass durch verantwortungsvolle, gerechte und vorausschauende Nachlassplanung gar nicht erst aufkommen lassen.
Wer will schon, dass sich die eigenen Kinder/Enkel/Stiefkinder oder Geschwister am Grab zanken?