IMMOBILIENRECHT | MAKLERRECHT 2020-11-06T13:35:18+01:00

Immobilienrecht | Grundstücksrecht | Maklerrecht

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, verwerten oder vermieten wollen, sind Sie bei uns goldrichtig. Wir prüfen ständig Immobilienkaufverträge und Immobilienfinanzierungsverträge, betreiben und betreuen Teilungsversteigerungsverfahren sowie die außergerichtliche Auseinandersetzung von Miteigentümergemeinschaften, gestalten Miteigentümervereinbarungen, machen Nutzungsentschädigungsansprüche gegen Miteigentümer geltend und sorgen für die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und die Erfüllung bauvertraglicher Ansprüche.

Kurz: ADVOKOLB ist Ihr Ansprechpartner im gesamten Immobilienrecht.

Zu unserem Tätigkeitsspektrum gehören ebenso die Prüfung der Rechtmäßigkeit und gegebenenfalls die Abwehr öffentlich-rechtlicher Ansprüche gegen Grundstückseigentümer (bspw. Umlagen nach Straßenbau oder bei Anschluss- und Benutzungszwang) und von Forderungen der Finanzverwaltung nach Grundsteuer oder Grunderwerbsteuer.

 

Schließlich befassen wir uns regelmäßig mit dem Maklerrecht.

Maklerverträge sind häufig unzulässig. Das kann den Provisionsanspruch dem Grunde nach, aber auch dessen Höhe betreffen. Von Gesetzes wegen entsteht der Vergütungsanspruch eines Maklers erst bei Erfolg. Viele Makler sehen das leider anders.

Der Kunde des Maklers sollte sich nicht alles gefallen lassen. Wir sind andererseits aber auch Maklern gern behilflich bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Provisionsansprüche. Denn eine jede Medaille hat zwei Seiten!