Unterhaltsleitlinien und Informationen zum Familienrecht
Düsseldorfer Tabelle:
Hier finden Sie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2010) mit den Zahlbeträgen für ein 1. und 2., ein 3. und ab dem 4. Kind.
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz (BT-Drucks. 17/15), das zum 01.01.2010 in Kraft getreten ist, hat sich das staatliche Kindergeld erhöt. Zugleich wurde das sächliche Existenzminimum nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG auf 2.184 € angehoben. Das sind die Veränderungen gegenüber der Tabelle von 2009.
Lesen Sie hierzu bitte den aktuellen Fachartikel: Mehr Kindesunterhalt seit 01.01.2010 - ein Abänderungsgrund? von Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb bei Anwalt-Suchservice
Hinweis für Unterhaltsverpflichtete bei Vorliegen eines "Alttitels":
Einen dynamisierten Unterhaltstitel aus der Zeit vor In-Kraft-Treten der Unterhaltsrechtsreform zum 01.01.2008 brauchen Sie nicht umschreiben zu lassen. Sie können nachfolgender Formel umrechnen (weitere Informationen hierzu finden Sie in Anmerkung E zur Düsseldorfer Tabelle):
- (Bisheriger Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld) x 100
geteilt durch den Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe
= Prozentsatz neu
Unterhaltsrechtliche Leitlinien der bundesdeutschen Obergerichte
(nach Regionen):
Berlin/Brandenburg
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Kammergerichts
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Brandenburgischen OLG
Norddeutschland
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen OLG
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Rostock
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Hanseatischen OLG Hamburg
- Anschreiben des Hanseatischen OLG in Bremen
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des OLG Oldenburg
West- und Süddeutschland
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des OLG Celle
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des OLG Braunschweig
- Hammer Leitlinien zum Unterhaltsrecht
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Köln
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Koblenz - KoL
- Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt am Main
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate beim Saarländischen OLG
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland - SüdL
Mitteldeutschland
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Naumburg
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Dresden
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Thüringer OLG
Hier finden Sie die Unterhaltsleitlinien der bundesdeutschen Obergerichte
(Rechtsstand bis 31.12.2009):
- Düsseldorfer Tabelle 2009
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Kammergerichts 2009
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Brandenburgischen OLG (Stand: 01.01.2008)
hierzu Tabelle der Zahlbeträge ab 01.01.2009 - Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen OLG 2009
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Rostock 2009
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Hanseatischen OLG Hamburg 2009
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Hanseatischen OLG in Bremen
(Stand: 01.01.2008) - Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des OLG Oldenburg
(Stand: 01.01.2008) - Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des OLG Celle
(Stand: 01.01.2008) - Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des OLG Braunschweig 2009
- Leitlinien des OLG Hamm zum Unterhaltsrecht 2009
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Köln
(Stand: 01.01.2008) - Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Koblenz - KoL 2009
- Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt am Main 2009
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate beim Saarländischen OLG 2009
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland - SüdL
(Stand: 01.01.2008) - Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Naumburg 2009
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Dresden 2009
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Thüringer OLG 2009
Leitlinien vor der Unterhaltsrechtsreform
(Rechtsstand bis 31.12.2007):
- Düsseldorfer Tabelle 2007)
Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle bis 31.12.2007 - Berliner Tabelle 2007
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Kammergerichts 2007
- Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen OLG 2007
- Hier finden Sie weitere ältere Leitlinien.
Zur Unterhaltsrechtsreform (in Kraft getreten zum 01.01.2008):
Hinweise zur Ehescheidung:
- Broschüre des Bundesjustizministeriums zum Eherecht
(ACHTUNG: Rechtsstand März 2009). - Rente und Scheidung (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)
- Hintergrundinformationen zum Versorgungsausgleich (Quelle: BMJ)
- Ein Anwalt für beide Eheleute ist Parteiverrat (ein Beitrag von Ehescheidung24.de), siehe § 356 StGB und § 45 BRAO.
Hinweis: Zulässig ist es jedoch, wenn IHR ANWALT den Ehescheidungsantrag stellt und SIE ALLEIN VERTRITT und der ANDERE EHEGATTE DER SCHEIDUNG ZUSTIMMT, ohne eigene Anträge zu stellen. Aber bitte beachten Sie: Es kann Sie sehr teuer zu stehen kommen, wenn Sie auf einen eigenen Rechtsbeistand in einer Familiensache verzichten! - Hier finden Sie das neue Verfahrensrecht (FamFG); es betrifft alle nach dem 01.09.2009 eingeleiteten Familiensachen.
Zum Versorgungsausgleich seit dem 01.09.2009:
- Zum 01.09.2009 ist die Strukturreform des Versorgungsausgleichs in Kraft getreten. Der Versorgungsausgleich ist nunmehr gerechter ausgestaltet. Während der Ehezeit erworbene Anwartschaften werden jetzt intern (und nur noch im Ausnahmefall extern) geteilt, d.h. der jeweils andere Ehegatte erhält ein eigenes Anwartschaftsrecht gegenüber dem Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten.
- Für die Praxis erfreulich ist, dass der Versorgungsausgleich nach neuem Recht unter bestimmten Voraussetzungen von der Ehesache abgetrennt werden kann, § 140 Abs. 2 Nr. 4 FamFG.
- Die Voraussetzungen für eine familiengerichtliche Genehmigung von ehevertraglichen Vereinbarungen der Eheleute betreffend den Versorgungsausgleich (z.B. Ausschluss des Versorgungsausgleichs) sind nunmehr deutlich erleichtert.
- Bei Kurzehen (bis zu 3 Jahren Ehedauer) findet kein Versorgungsausgleich mehr statt, es sei denn ein Ehegatte beantragt dessen Durchführung.
- Gesetzestext: Versorgungsausgleichsgesetz
Das reformierte Güterrecht seit dem 01.09.2009:
- Ebenfalls zum 01.09.2009 ist die Reform des Zugewinnausgleichs in Kraft getreten. Danach findet jetzt auch ein negatives Anfangsvermögen (= Schulden) Berücksichtigung im Vermögensvergleich bei Eheende. Das System ist dadurch gerechter geworden.
- Ferner ist der ausgleichsberechtigte Ehegatte jetzt vor Vermögensmanipulationen geschützt. In diesem Zusammenhang wurde auch der vorläufige Rechtsschutz gestärkt.


