Fortbildungsbescheinigung des Deutschen AnwaltVereins
Rechtsanwalt & Mediator Ernst Andreas Kolb bildet sich laufend fort. Dies ist unter anderem dokumentiert durch folgende Urkunden:
- Fortbildungsbescheinigung 2011
- Fortbildungsbescheinigung 2010
- Fortbildungsbescheinigung 2009
- Fortbildungsbescheinigung 2008
- Fortbildungsbescheinigung 2007
- Fortbildungsbescheinigung 2006
- Fortbildungsbescheinigung 2005
Zudem ist RA E. A. Kolb Inhaber des Fortbildungszertifikats "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltskammer und zertifizierter Mediator nach DGM-Standard.
Neben dem Besuch von Seminaren bildet sich Ihr Rechtsanwalt & Mediator E. A. Kolb laufend durch Literatur mehrerer Fachzeitschriften und Newsletter sowie mittels Online-Datenbanken fort. Daneben kommentiert RA E. A. Kolb erb- und erbschaftsteuerrechtliche Entscheidungen für den Haufe Lexware Verlag.
Laufende Fortbildung ist für RA E. A. Kolb und alle Kanzleimitarbeiter zum Wohle unserer Mandanten und der Qualität der Mandatsbearbeitung Ehrensache!



